Ackerwildkrautstreifen

Ackerwildkrautstreifen werden für die Förderung von Wildkräutern angelegt. Viele heimische Wildkrautarten sind mittlerweile in freier Natur sehr selten geworden. Umso mehr müssen angelegte Ackerwildkrautstreifen dies ausgleichen. Auch viele Tierarten sind auf artenreiche Ackerwildkräuterbestände angewiesen. So gibt es unter anderem eine Vielzahl von Insekten, die spezielle Wildkräuter als Nahrungspflanze benötigen. Viele Vogelarten profitieren mit solchen Bereichen als Nahrungs- und Bruthabitate.

Ackerwildkrautstreifen können insbesondere auf wenig produktiven Standorten angelegt werden. So können sie zum Beispiel auf freier Feldflur als Unterteilung großer Schläge dienen und entlang bestehender Strukturen wie landwirtschaftlicher Wege oder besonnter Seiten von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen bestellt werden. Besonders geeignet sind dafür Standorte mit bekannten Vorkommen seltener Ackerwildkräuter (z. B. Lämmersalat, Mäuseschwänzchen, Feld-Rittersporn, Echter Frauenspiegel, Acker-Schwarzkümmel). Flächen mit Problemarten wie Quecke und Acker-Kratzdiestel sollen möglichst vermieden werden. Der Ackerwildkrautstreifen sollte möglichst eine Breite von drei Metern haben.

Für das Anlegen von Ackerwildkrautstreifen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Meist gibt es innerhalb der Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. So gibt es Förderprogramme, die erst ab einem Blühstreifen von fünf Metern gültig sind. In der Regel wird der Boden wie der komplette Schlag behandelt – es gibt keinen Boden-Unterschied zwischen Kultursaat und Wildkräutersaat. Zusätzlich sollte auf Pflanzenschutzmittel und Düngung verzichtet werden. Auch eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte reduziert werden.

Auch Fördermaßnahmen sind bei Ackerwildkrautstreifen möglich. So bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diverse Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen an. Ackerwildkrautstreifen werden ebenfalls als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greenings anerkannt.