Schonstreifen

Schonsteifen dienen insbesondere der Förderung seltener Ackerwildkräuter wie dem Feld-Rittersporn, Ackerröter, Acker-Adonisröschen und Tierarten, die insbesondere auf offene Bereiche angewiesen sind. Darunter zählen etwa die Feldlärche oder der Kiebitz. Aber auch Reptilien und Insekten fühlen sich hier sehr heimisch. Auf Schonstreifen wird vollständig auf Einsaaten verzichtet.

Schonstreifen eignen sich auf wenig produktiven Standorten. Hierzu zählen besonders ertragsschwache und trockene Flächen sowie stark vernässte Bereiche. Auch Standorte mit bekannten Vorkommen seltener Ackerwildkräuter wie z. B. Feld-Rittersporn, Acker-Schwarzkümmel, Haftdolde oder Echter Frauenspiegel sind von Vorteil. Zusätzlich können Schonstreifen entlang landwirtschaftlicher Wege, an Gewässern und an besonnten Seiten von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen o. Ä. angelegt werden. Standorte mit größeren Vorkommen von Problemarten wie Quecke oder Acker-Kratzdiestel sollten vermieden werden.

Schonstreifen werden in der Regel nicht bewirtschaftet. Keine Einsaaten (auch keine Kulturen), kein Dünger und keine Pflanzenschutzmittel kommen zum Einsatz. Somit bleiben diese Orte zum größten Teil der Natur überlassen und können sich frei entfalten. Wie auch bei einjährigen Blühstreifen sollten Schonstreifen mindestens fünf Meter breit sein.

Bei Schonstreifen ist ein jährlicher Wechsel auf andere Ackerflächen möglich (z. B. zur Förderung von Feldvögeln). Insbesondere magere Standorte mit geringerem Unkrautdruck sind für die Anlage von Schonstreifen geeignet. Bei einem Verbleib an der gleichen Stelle ist eine Bodenberarbeitung zulässig. Somit werden Ackerwildkräuter wieder aktiviert und gefördert.

Bei einem Verbleib am selben Standort ist zudem ein abschnittweiser, circa 20 cm hoher Pflegeschnitt. Hier ist die Sperrzeit vom 01.04. bis 30.06. zu beachten. (maximal 70 % des jeweiligen Schonstreifens zu einem Zeitpunkt; zweiter Pflegeschnitt nach Beerntung der Restackerfläche ist möglich)

Wenn seltene Ackerwildkräuter geschützt werden sollen, müssen Schonstreifen ortsfest und gezielt auf Ackerflächen mit bekannten Vorkommen von Ackerwildkräutern bzw. auf Ackerflächen mit genügend Samenvorrat im Boden eingerichtet werden.

Auch Fördermaßnahmen sind bei Schonsteifen möglich. So bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diverse Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen an. Schonsteifen werden ebenfalls als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greenings anerkannt.