Einjährige Blühstreifen

Einjährige artenreiche Blühstreifen bereichern nicht nur die Landschaft, sondern fördern auch die heimische Artenvielfalt. Viele Tierarten in unserer Kulturlandschaft nutzen sie als Nahrungs- und Bruthabitat sowie zur Deckung vor natürlichen Feinden. Im Gegensatz zu mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen haben sie jedoch geringere Standzeiten und
können von weniger Tierarten genutzt werden. So findet man in einjährigen Blühstreifen eine Vielzahl von Reptilien, Hasen, Schmetterlinge und unzählige Arten von Vögeln.

Einjährige Blühstreifen eignen sich am besten in freier Feldflur, an Wegen und Ackerrändern. Aber auch entlang besonnten Seiten von Hecken, Waldrändern und Baumreihen kann man Blühstreifen optimal anlegen. Befinden sich in der Nähe von einjährigen Blühstreifen Gesteins- und Sandvorkommen sowie Steilwänden, profitieren auch Insekten wie Wildbienen von dem Pflanzenreichtum. Geeignet sind einjährige Blühstreifen insbesondere auf Flächen, wo mehrjährige Blühstreifen nicht möglich sind.

Womit werden einjährige Blühstreifen angelegt? Auf öffentlichem Grund müssen immer Kulturartenmischungen mit kurzlebigen heimischen Pflanzen (in der Regel frostempfindliche Arten) genommen werden. Spätestens mit Beginn des Jahres 2020 dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur noch gebietsheimische Arten in der freien Landschaft ausgebracht werden. Dafür gibt es gute Gründe: Wildpflanzen weisen in der Regel bestimmte genetische Anpassungen an ihre Region auf. So sind meist im Laufe der Zeit Anpassungen an die regiotypischen Eigenheiten des Bodens, des Klimas oder anderer Umweltbedingungen entstanden. Zur Erhaltung der genetischen Anpassung und allgemein auch der genetischen Vielfalt sowie zur Erhaltung des natürlichen Artenspektrums empfiehlt sich deshalb bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft der Einsatz von gebietseigenem Saatgut, auch „authochthones Saatgut“ oder Regiosaatgut genannt. Bei Regiosaatgut gilt der Grundsatz: „aus der Region – für die Region“. Kurz: Regiosaatgut ist Saatgut, das durch Besammlung von Wildpflanzen in einer bestimmten Region gewonnen wird, um später, in der Regel nach einer Zwischenvermehrung, in dieser Region wieder ausgebracht zu werden. In Sachsen-Anhalt gibt es die Vorgabe, dass mindestens sechs verschiedene Arten ausgebracht werden müssen. Umso hochwertiger die Flächen empfiehlt sich eine Mischung mit mindestens zehn Arten in einem ausgeglichenen Mischverhältnis. Für Flächen, die bis zum folgenden Frühjahr stehen bleiben (in Sachsen-Anhalt mind. 30 % der Verpflichtung), sollten einige überjährige Arten in der Mischung enthalten sein (z. B. Luzerne, Markstammkohl)

Für die Ausbringung des Saatgutes muss der Boden sorgfältig wie bei anderen landwirtschaftlichen Kulturen bearbeitet werden. Der Blühstreifen sollte eine Breite von mindestens fünf Metern haben. Je breiter der Blühstreifen ist, desto höher ist die ökologische Wirksamkeit. Pflanzenschutz- und Düngemittel dürfen nicht ausgebracht werden.

Saatgutmischungen mit Kulturarten werden normalerweise im Frühjahr ausgebracht. Ansaat erfolgt in der Regel im April/Mai in Abhängigkeit von der Witterung (Frostgefahr) (Achtung: in anderen Bundesländer gibt es zum Teil Vorgaben, die eine sehr zeitige Ansaat fordern).

Ist die Saat ausgebracht, sind in der Regel keine weiteren Pflegemaßnahmen vonnöten. Bei größerer Trockenheit kann es vorkommen, dass unerwünschte Pflanzenarten (z. B. Melde) schneller als das Saatgut wachsen und andere Kulturarten verdrängen. Sind diese anderen Ansaatarten noch sehr niedrig, kann ein hoher Schröpfschnitt erfolgen.

Auch Fördermaßnahmen sind bei einjährigen Blühstreifen möglich. So bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diverse Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen an. Blühstreifen werden ebenfalls als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greenings anerkannt.